Die Bauordnungen der Bundesländer sehen die Prüfung der statisch-konstruktiven Unterlagen sowie die stichprobenhafte Überwachung der Bauausführung tragender Bauteile vor. Hierzu wurde 1926 die Institution der Prüfingenieure für Baustatik installiert. Mindestens eine zehnjährige Erfahrung in der statisch-konstruktiven Planung von überdurchschnittlich schwierigen Tragwerken sowie praktische Erfahrungen in der Bauleitung sind ein Teil der Voraussetzungen zur Anerkennung durch die oberste Bauaufsicht.
Auf Grund Ihrer fachlichen Kompetenz tragen neutrale Prüfingenieure zum Gelingen standsicherer und konstruktiv einwandfreier Baukonstruktionen bei. Das Vier-Augen-Prinzip hilft dabei, Baufehler mit erheblichen Folgekosten zu vermeiden.